Auch schon vor der Finanz- und Wirtschaftskrise waren Kredite nur sehr schwer zu bekommen, und zwar sowohl für Ottonormalverbraucher, wie auch besonders für Selbstständige und für mittlere Unternehmen. Das heißt gerade die Vergabekriterien für diese Gruppe von Verbrauchern aus dem gewerblichen und privaten Bereich sind sehr streng. Diese Vergabekriterien beruhen alle – aber auch für die großen Konzerne natürlich – auf Basel II. Hierbei handelt es sich um einen europaweit angewandten Richtlinienkatalog für die Vergabe der Kredite im gewerblichen und im privaten Bereich.
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Nach wie vor ist aber das wichtigste Hilfsmittel der Banken für die Vergabe der Kredite natürlich die das Scoring der Schufa. Dieses gibt einen Überblick darüber, wie das
geschäftliche Gebaren des Kreditantragstellers aussieht. Die kann die Banken darüber aufklären, ob der Antragsteller für den Kredit seine Rechnungen bisher auch alle pünktlich bezahlt hat. Und zwar egal, ob es sich nun um eine Kreditkarte, einen Leasingvertrag handelt oder um die Bezahlung von einem Handyvertrag. Außer der Schufa sind für die Kreditvergabe aber natürlich auch noch andere Dinge ausschlaggebend, nämlich die Höhe des Einkommens und der Beruf des Antragsstellers, sowie die Sicherheiten, die ein Kreditantragsteller bieten kann. Eine schlechte Auskunft bei der Schufa kann durch diese Vergabekriterien durchaus wieder kompensiert werden.