Die Rentenversicherung ist in Deutschland zu den Sozialversicherungen zu zählen. Diese bilden eine wichtige Stütze für den modernen Sozialstaat. Die Rentenversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Engpässen bei Erreichen des Renteneintrittsalters.
Die Rentenversicherung wurde zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland ins Leben gerufen und gehört damit zu einer der ältesten Sozialversicherungen. Damals wie heute soll sie den Arbeitnehmer vor den Folgen von Erwerbslosigkeit – bedingt durch hohes Alter – schützen.
Die Auszahlung der Rente beginnt mit Erreichen des Renteneintrittsalters. Anders als andere Altersvorsorgeformen wird die Rente monatlich und nicht einmalig ausgezahlt. Auf diese Weise kann der Einzelne die laufenden Lebenshaltungskosten auch im hohen Alter stets begleichen. Die Rentenversicherung bietet dem Einzelnen somit eine finanzielle Absicherung für den Lebensabend. Grundsätzlich wird die Rente bis zum Ableben des Versicherten ausgezahlt.
In Deutschland beruht die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag. Dieser gewährleistet die künftigen Renten der Rentenempfänger durch die aktuelle Generation von Arbeitnehmern. In Deutschland sind sämtliche Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland abzuführen. Die Höhe dieser Beiträge bemisst sich an der Höhe des Verdienstes des Einzelnen. Je höher das Einkommen des Arbeitnehmers, umso höher die zu zahlenden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Befreiung von diesen Sozialabgaben ist nur in wenigen Fällen möglich. Dies ist beispielsweise bei freiberuflich oder selbstständig tätigen Personen der Fall. Ebenso sind Arbeitnehmer von der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge befreit, deren jährliches Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt. Der Rentenantrag kann ganz formlos gestellt werden.
Einen Sonderfall im Bereich der Altersvorsorgen bilden die privaten Rentenversicherungen. Diese sollen mögliche Versorgungslücken bei Erreichen des Renteneintrittsalters schließen respektive verhindern. Beispiele hierfür sind die Riester- und die Rürup-Rente.