Das Bankrecht in Deutschland kann über die Existenz von Unternehmen oder auch von Familien entscheiden. Die Zeitungen sind voll von Horrornachrichten aus dem Finanzsektor. Es wird immer schwieriger dringend benötigte Kredite zu erhalten und als Bankkunde, der nicht über ein flüssiges Eigenkapital im mindestens sechsstelligen Bereich verfügt, macht man auch schneller als einem lieb ist Bekanntschaft mit der so genannten Abwicklungsabteilung einer Bank oder Sparkasse. Da erinnert sich der zuständige Sachbearbeiter bei der Bank nicht mehr daran, dass man über manchmal Jahrzehnte vertrauensvoll zusammen gearbeitet hat, sondern ist nur darauf bedacht, neue Sicherheiten für einen laufenden Kredit hereinzuholen oder vorhandene Sicherheiten zu verwerten. Da kann es der bis dato unverschuldeten Ehefrau eines Kaufmanns durchaus passieren, dass sie von der Bank unmissverständlich aufgefordert wird, eine persönliche Bürgschaft für die Verbindlichkeiten der Firma des Ehemannes zu übernehmen. Ob die Ehefrau dabei in der Lage ist, die finanzielle Situation der Firma und das damit einhergehende Risiko bei Übernahme einer Bürgschaft zu überblicken, ist in vielen Fällen eher zweifelhaft. Kommt es dann zum Schwur und soll die Bürgschaft in Anspruch genommen werden, dann ist oft guter Rat teuer. An diesem Punkt kommt das Bankrecht ins Spiel. Tatsächlich haben sich die Gerichte in der Vergangenheit bereits wiederholt mit der vorbeschriebenen Situation beschäftigen müssen. Auf der einen Seite vertreten die Banken natürlich die Auffassung, das man sich an geschlossene Verträge zu halten hat. Die Ehefrau war im Zeitpunkt der Begründung der Bürgschaftsverpflichtung durchaus volljährig und auch geschäftsfähig. Auf der anderen Seite wird die geschäftliche Unerfahrenheit der Ehefrau oft genug ausgenutzt.
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